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Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)

geschrieben von Stina 
Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
17. Mai 2017 19:31
Hallo miteinander,

ich habe die Taschenbuchausgaben von "Die Felsenburg" (Bd. 20) und "Krüger Bei" (Bd. 21). Leider ist in diesen Ausgaben die Reiseroutenkarte, die sonst vorne und hinten zu finden ist, nicht mit abgedruckt.
Gibt es die Karten irgendwo im Netz oder kann sie mir vielleicht jemand scannen und zur Verfügung stellen? Manches ist ohne doch schwer nach zu vollziehen.
Würde mich sehr freuen, wenn es klappt

Stina
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
18. Mai 2017 19:40
Meines Wissens gibts die Karten nur in den grünen Bänden und dem Karl May Atlas. Mit den Taschenbüchern kenne ich mich nicht aus.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
19. Mai 2017 09:06
Als Taschenbuchausgaben kommen in dem Zusammenhang wohl nur die Ueberreuter-Taschenbücher oder die "Klassischen Meisterwerke" aus dem KMV in Betracht. Die verfügen über keine Landkarten mit Reisewegen.
Abgesehen davon sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass Urheber Rechte haben ...

Mit den besten Empfehlungen
Wolfgang Hermesmeier
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
19. Mai 2017 12:49
Bei den älteren, bunteren Taschenbuchausgaben sind auf der Bandrückseite kleine Reisewegskizzen (zumindest bei den beiden, die ich davon zuhause in der Schublade habe).
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
19. Mai 2017 15:25
Ich wollte mir die Karte eigentlich auch nur ausdrucken und hinten ins Buch legen um die Route für mich besser nachzuvollziehen zu können...
Und ja: es sind die klassischen Meisterwerke aus dem KMV.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
19. Mai 2017 16:09
Es gab da mal in den 70'ern (oder so) eine Sammelmappe mit den Reiserouten herausgegeben vom Karl-May-Verlag. Ob man die heute noch bekommt? Vielleicht antiquarisch.
Ich hatte einst auch so eine, aber bisher habe ich die nicht wieder gefunden.

Helmut

BTW: stellt doch mal die Sommerzeit ein, oder kann ich das (auch hier) für mich?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.05.17 16:14.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
02. Juni 2017 08:28
Hermesmeier schrieb:
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> Abgesehen davon sollte man immer im Hinterkopf
> behalten, dass Urheber Rechte haben ...

Ich mag mich vielleicht irren (und werde bestimmt gleich eines besseren belehrt!), aber Rechte an einem Bild sind doch nur 50 Jahre ab Erstveröffentlichung geschützt. Die Landkarten in ihrer jetzigen Form sind seit 1962 eingeklebt und das ist jetzt 55 Jahre her.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
02. Juni 2017 15:56
Die ersten beiden Angebote hier, meinte ich:
[www.zvab.com]-

(vielleicht gibt's die ja auch bei den Antiquitäten im KMV, da habe ich keine Lust, da auch noch nachzuschauen)
Helmut



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.17 16:00.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
04. Juni 2017 08:36
Hallo Mika,

das Urheberrecht sieht auch bei Bildern eine Schutzfrist von 70 Jahren vor, und zwar nicht gezählt ab Erstveröffentlichung. Vom Todestag des Urhebers an warte man 7 Dezennien und dann noch einmal bis zum darauf folgenden 1. Januar. Erst an diesem Tag verliert ein Bild seinen Urheberrechtsschutz.

Besten Gruß
Wolfgang Hermesmeier
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
04. Juni 2017 11:11
Die Karten sind doch eindeutig Vervielfältigungen und kein individuelles "Werk", also haben wir ein "Erzeugnis, dass ähnlich wie Lichtbilder hergestellt wird":

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 72 Lichtbilder


(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

--> Link

und damit bleiben nur 50 Jahre und die sind rum!

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Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
04. Juni 2017 14:03
Wieso sollen die Karten in den GW ähnlich wie Lichtbilder hergestellt sein? Das sind gezeichnete Illustrationen und als solche sind sie nach dem Urheberrecht geschützt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.17 14:04.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
04. Juni 2017 19:24
Martin schrieb:
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> --- Das sind gezeichnete Illustrationen
> und als solche sind sie nach dem
> Urheberrecht geschützt. ---

Genau dafür halte ich sie eben nicht. Das sind keine Originalzeichnungen sondern lediglich Vervielfältigungen, die seit 1962 millionenfach in die Buchreihe eingeklebt werden. Die geistige Idee der "Reisewege" ist doch praktisch noch viel älter, die ersten Mappen sind 1933 im KMV erschienen und bei Ueberreuter habe ich die Karten in der Wiener Lizenzausgabe drin. Die Frage ist doch nur, ob 50 Jahre nach Erstveröffentlichung oder 70 Jahre nach dem Ableben des Zeichners das Urheberrecht beendet ist. Also sind die Bilder ein (Kunst-) Werk oder einfach nur ein Reihenlayout? Zumindest die Mappe (60ger Jahre) vom KMV nennt nicht mal den Zeichner oder weist in anderer Form auf irgend welche Rechte hin, nur dass die Bücher seit 1962 mit den Karten ausgestattet werden und auf vielfachen Wunsch die Leser diese Karten jetzt auch separat erwerben können. Ich habe da ein Hinweisblatt und drei Blätter Register die aussehen wie mit einer Schreibmaschine geschrieben und dann vervielfältigt und eben jene 53 (nicht signierten) Karten.

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Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
04. Juni 2017 22:36
Das ist Unsinn - gröbster Unsinn. Ein Lichtbild ist eine Fotografie. Landkarten sind keine Fotografien. Punkt. Genau so wie Buchillustrationen werden sie in einem Einzelstück gezeichnet und dann reproduziert. Das ist seit der Erfindung des Buchdrucks der Sinn der Technik: Die Verbreitung. Die Reproduktion schränkt die Urheberrechtsschutzfrist nicht ein.

Dass Sie nicht wissen, wer die Urheber sind und ob die Schutzfrist abgelaufen ist, ist letztlich Ihr Problem. Sie könnten ja in Bamberg nachfragen. Vor 1945 gab es die Landkarten nicht als Mappenwerk, sondern in Form von drei farbigen Faltkarten, an deren Zusammenstellung mindestens vier Urheber beteiligt waren: Hans Pulkowski, Adolf Volck, Hanns Graefe und Franz Kandolf. Bei letzterem (+ 1949) ist die Urheberrechtsschutzfrist ganz sicher noch nicht abgelaufen. Kommt hinzu, dass die Landkarten auf den Vorsätzen später zwar auf Basis der Radebeuler Faltkarten hergestellt worden sind, dafür aber stark bearbeitet und auch ergänzt wurden. Dabei sind im Laufe der Jahre ebenfalls mehrere Urheber beteiligt gewesen. Letztlich werden Sie die Rechtssituation für jede einzelne Karte separat klären müssen, wenn Sie sich nicht eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung einfangen wollen.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
05. Juni 2017 12:19
Es gibt da vom KMV auch den "Karl-May-Atlas".
[www.karl-may.de]
Da sind in den Karten auch die Reiserouten eingezeichnet.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
05. Juni 2017 15:44
Mika Ben Sassonja schrieb:
"Das sind keine Originalzeichnungen sondern lediglich Vervielfältigungen".

Genau da liegt der Denkfehler: Wenn ein Buch gedruck wird, ist es ja auch kein Originalmanuskript mehr, sondern lediglich eine Vervielfältigung. Trotzdem wird dadurch die Urheberrechtsschutzfrist nicht verkürzt. Und so ist es auch mit den Karten in den GW-Bänden: Die in den Büchern enthaltenen Karten sind zwar nur Vervielfältigungen, die Vorlage ist aber von einem/mehreren Zeichner/n erstellt worden und urheberrechtlich geschützt.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
06. Juni 2017 18:12
Ja, SO habe ich das auch noch nicht gesehen, danke für die Aufklärung.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man Buchillustrationen erst zu einem "Werk" erklären muss, ehe das Urheberrecht greift. Und auf dieser Seite hier --> iRights Info (eine Seite, die sich seit 2005 explizit um Belange des Urheberrechts kümmert) ist man kurioserweise auch dieser Meinung. Wenn ich dort nachlese besteht für Illustrationen mehr KANN als MUSS. Aber wie dieses Zitat schon sagt:

> Letztlich werden Sie die Rechtssituation für jede einzelne Karte
> separat klären müssen, wenn Sie sich nicht eine Abmahnung
> mit Unterlassungserklärung einfangen wollen.


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Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
07. Juni 2017 09:26
Ihre Zweifel werden durch die von Ihnen verlinkte Seite nicht gedeckt. Kartenwerke kommen dort gar nicht vor. Es werden dort lediglich Grenzen zwischen Werk und Gebrauchsgrafik diskutiert. Kartenwerke sind keine Gebrauchsgrafiken.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
07. Juni 2017 23:46
Ja gut, das sind dann unsere unterschiedlichen Ansatzpunkte. Ich gehe jetzt nicht unbedingt von einem "Kartenwerk" aus. Mal ganz bewusst und gezielt übertrieben, wenn ich die Umrisse von Afrika nachzeichne und dort piktogrammartig ein paar Kamele, einen Elefanten und noch anderes Getier einfüge ergibt das in meinen Augen eher eine Illustration von nicht unbedingt allerhöchstem künstlerischen Wert. Und an dieser Stelle wird es für mich sehr schwer, in vorausschauendem Übereifer ein besonders schützenswertes Werk zu erkennen, Nichts desto Trotz ist die Botschaft angekommen und ich werde solche und ähnliche Nachfragen wie zu Beginn dieses Threads nicht beantworten, auch wenn das der ursprüngliche Sinn eines Forums ist.

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Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
08. Juni 2017 13:21
Juristen werden von ihrem Gefühl und Ihren persönlichen Ansichten schwer beeindruckt sein ...
Wer weniger auf die eigene Meinung wert legt, sondern sich ernsthaft über die Rechtslage informieren will, wird in der Wikipedia (Artikel: Rechte an Geoinformationen) einen guten Anlaufpunkt finden.
Re: Reiseroutenkarte Bd. 20 & 21 (Die Felsenburg & Krüger Bei)
08. Juni 2017 13:23
Hallo Mika,

das Thema Urheberrecht (plus der verwandte Themenkomplex der "Leistungsschutzrechte"...) sind ein hochspezialisierter Bereich in der Rechtssprechung. Gerade zur Abgrenzung "Was ist ein schützenswertes Werk?" liegt man überraschend oft komplett daneben, da z.B. schon eine geänderte Schrifttype oder -farbe einen neuen Rechtsschutz bedeuten können.

Als Laie betritt man da ein Minenfeld und wenn man da aufgrund eines "anderen Ansatzes" Entscheidungen trifft, kann das sehr schnell sehr teuer werden. winking smiley

Beispiel: In dem Moment, wo du deine Umrisskarte von Afrika mit den eingemalten Kamelen geschaffen hast, bist du URHEBER. Es ist DEINE Karte. Es ist DEINE künstlerische Entscheidung gewesen, wie du die Umrisslinien gezogen hast und wo die Kamele eingezeichnet wurden - und niemand darf diese Karte oder Illustration (das ist urheberrechtlich egal) veröffentlichen, vervielfältigen oder sonst wie nutzen, ohne deine Erlaubnis.
Hättest du eine vorhandene Afrikakarte kopiert und dann mit einem gekauften Stempel Kamele reingestempelt, hast du unter Umständen sogar in diesem Moment ein neues Werk geschaffen; mit genau denselben Schutzrechten als hättest du die Karte und die Kamele selbst gemalt. (Hier wäre der Anspruch zwar diskussionswürdig, aber ein guter Anwalt würde nachweisen, dass echter und originärer Schöpfungswille in der Platzierung der Stempelabdrücke besteht.)

Ich persönlich hätte auf die Anfrage der Nutzerin einfach mein Buch auf den Scanner gehauen und ihr eine private Kopie gemacht und das nicht weiter im Forum kommentiert. Ich hab's aber nicht griffbereit. Vielleicht war ja aber jemand anders so nett. Inzwischen ist sie bestimmt verstört weitergezogen...
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